Finanzielle Unterstützung: BAföG-Ausbildungsförderung
Auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) kannst du bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung beantragen. Ein solcher Förderbetrag wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Unter nachfolgendem Link findest du alle Bedingungen, Voraussetzungen und Antragswege.
Studierendenwerk Hamburg: BAföG für die USA – Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes:
stwhh.de/studienfinanzierung/bafoeg-fuer-das-ausland/die-usa
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