Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Abschluss des Reisevertrages
Bevor Sie sich zum High School Programm von OneWorld Education GmbH (OneWorld) anmelden, nehmen Sie bitte unser beigefügtes Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach §651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs, oder online auf unserer Webseite www.oneworld-education.de, zur Kenntnis.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das eingeheftete Formular „Kurzbewerbung“ aus unserer Broschüre „High School California/USA“. Diese Kurzbewerbung ist völlig unverbindlich. Nach Erhalt Ihrer Kurzbewerbung senden wir Ihnen umgehend die vollständigen Bewerbungs- und Anmeldeunterlagen zu. Die Anmeldeunterlagen basieren auf den hier beschriebenen Bedingungen. Erst mit dem Eingang der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen bei uns ist die Anmeldung für Sie verbindlich. Nach Erhalt und Prüfung Ihrer ausgefüllten Bewerbungs- und Vertragsunterlagen und dem eventuell notwendigen Auswahlgespräch teilen wir Ihnen schnellst möglich die Aufnahme in unser Programm in Textform per E-Mail oder schriftlich per Post mit. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme Ihrer verbindlichen Anmeldung durch OneWorld Education GmbH. Diese Annahme erfolgt seitens OneWorld Education GmbH durch Übersenden der Teilnahmebestätigung in Textform per E-Mail und/oder schriftlich per Briefpost.
§2 Leistungen und Preise
Als Anbieter von Gastschulaufenthalten ist OneWorld Education GmbH als Reiseveranstalter bei Mitwirkung des Gastschülers verpflichtet,
1. für eine nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterkunft, Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen und
2. die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland zu schaffen.
Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für den Preis gilt die Programmbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung der Broschüre „High School California/USA“ und der umfangreichen Bewerbungsunterlagen. Bei vereinbarten Sonderleistungen ergeben sich der verbindliche Endpreis und die Sonderleistungen aus unserer Rechnung.
§3 Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluß notwendig werdende, unerhebliche, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigende Änderungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind gestattet, sofern solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt und für den Teilnehmer zumutbar sind. Von derartigen Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit eine geänderte Leistung mangelhaft ist. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
§4 Zahlung, Fälligkeit
Mit Übersenden der Teilnahmebestätigung und Rechnung in Schriftform durch OneWorld erhalten Sie den Reisepreissicherungsschein nach § 651r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ihr High School Aufenthalt ist gegen Insolvenz abgesichert. Danach sind die Programmkosten in drei Teilbeträgen zu entrichten. Eine erste Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leisten Sie binnen sieben Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung in Verbindung mit unserer Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins gemäß § 651r BGB. Nach Erhalt der Gastfamilienanschrift und/oder des Visumantragsformulars leisten Sie binnen sieben Tagen eine weitere Anzahlung in Höhe von € 2.000,-. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen per Überweisung auf das Konto der OneWorld Education GmbH (Commerzbank Düsseldorf, IBAN: DE06 3004 0000 0592 0822 00, BIC: COBADEFFXXX). Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.
§5  Reiseausfallversicherung
Mit der Aufnahme in das Programm wird für den Teilnehmer eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651r BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Reisepreissicherungsschein garantiert Ihnen, in Verbindung mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall. Mit Übersenden der Teilnahmebestätigung und Rechnung in Schriftform durch OneWorld erhalten Sie diesen Sicherungsschein der Reiseausfallversicherung.
§6  Rücktritt des Teilnehmers
Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich oder in Textform erklärt werden und wird an dem Tag wirksam, an dem er bei OneWorld eingeht. Für den Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer kann OneWorld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ihren angemessenen Ersatzanspruch für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen gemäß § 651h BGB nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn – unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung – pauschal wie folgt prozentual geltend machen: Bei Rücktritt bis drei Monate vor Abreise 30% des Reisepreises, falls OneWorld die Mitteilung der Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular noch nicht an den Teilnehmer verschickt hat, 70% sofern die Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular bereits an den Teilnehmer verschickt wurde. Bei Rücktritt ab drei bis zwei Monate vor Reisebeginn 80%, und 90% bei Rücktritt innerhalb der letzten 2 Monate vor Reisebeginn. Bei Rücktritt am geplanten Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten OneWorld nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder nur in geringerem Umfang als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornokostenversicherung. Diese übernimmt die Stornokosten, sollten Sie aufgrund von Krankheit Ihre Reise nicht antreten können. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer gemäß § 651u Abs. 3 BGB kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn OneWorld den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise über Name und Anschrift der für den Gastschüler nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.
§7  Rücktritt und Kündigung durch OneWorld Education GmbH
OneWorld Education GmbH erwartet, dass der Teilnehmer sowohl die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes als auch die Regeln, Vorschriften und Bedingungen der OneWorld Education GmbH und deren Partnerorganisationen einhält. Außerdem muss der Teilnehmer der Schulordnung folgen und die Hausregeln seiner Gastfamilie akzeptieren und respektieren. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, kann OneWorld Education GmbH, nach Abmahnung, den Reisevertrag ohne Erstattung des Reisepreises kündigen. Die Partnerorganisationen vor Ort sind berechtigt, Abmahnungen und gegebenenfalls die Kündigung gegenüber dem Teilnehmer auszusprechen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers wobei dem Teilnehmer ersparte Aufwendungen von OneWorld Education GmbH erstattet werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Teilnehmers erheblich ist, oder wenn der Teilnehmer erkennbar verweigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen. Die Begehung von Straftaten sowie Tabak-, Alkohol- und/oder Drogenkonsum sowie der Tabak-, Alkohol- und/oder Drogenbesitz stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar und führt in der Regel zu dem sofortigen Ausschluss aus dem Programm sowie zu der unverzüglichen Rückkehr nach Deutschland, etwa wenn das Fehlverhalten des Teilnehmers dazu führt, dass die Gastfamilie, die Schule oder die Partnerorganisation von OneWorld Education GmbH die Fortsetzung des Aufenthalts für den Teilnehmer ablehnt.
Die von OneWorld Education GmbH zu erbringende Vermittlungsleistung ist davon abhängig, dass sich geeignete Gastfamilien in ausreichender Anzahl sowie Gastschulen freiwillig und ohne Gegenleistung zur Aufnahme des konkreten Gastschülers bereit erklären. OneWorld Education hat daher nur begrenzten Einfluss auf die Anzahl der Familien, die einen Gastschüler aufnehmen. In Zusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen nutzt OneWorld Education GmbH aktiv alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, eine Gastfamilie und eine Gastschule für jeden angenommenen Schüler zu finden. Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen von OneWorld Education GmbH gelingt im Regelfall eine Platzierung des Schülers. Sollte OneWorld Education GmbH dennoch die Leistungserbringung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen fehlender Gastfamilien und/oder Gastschulen nicht möglich sein, ist OneWorld Education GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unabhängig hiervon sind Sie dann nur in diesem Fall auch zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. OneWorld Education GmbH verpflichtet sich, Sie unverzüglich, spätestens bis zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt, über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und die bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
§8 Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die OneWorld Education GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Partnerorganisationen), Richtigkeit der Beschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der OneWorld Education GmbH als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von OneWorld Education GmbH herbeigeführt worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schadenersatz allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
§9 Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie am Programmort Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen haben, so sind diese unverzüglich der örtlichen Vertretung vorzubringen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlagen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wir empfehlen Ihnen Leistungsstörungen ebenso unverzüglich der OneWorld Education GmbH in Textform oder schriftlich mitzuteilen.
Der Teilnehmer ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich.
§10 Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen. Vor der a) Abhilfe: Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung nach § 651 m BGB oder Schadenersatz nach § 651 n BGB tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Bei gerechtfertigter Kündigung des Reisenden, kann der Reiseveranstalter OneWorld Education GmbH für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Gastschulaufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.
§12 Rechte an Foto- und Filmmaterial
Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen überträgt der Teilnehmer an OneWorld Education GmbH das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Gastschulaufenthaltes und dessen Vor- und Nachbereitung entstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu dürfen, ohne eine separate Einwilligung einholen zu müssen.
§13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Reise- und Zahlungsbedingungen.
§14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Forderungen des Reisenden aus dem Programm „High School California/USA“ gegenüber OneWorld Education GmbH ist Düsseldorf.
§15 Genereller Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
OneWorld Education GmbH
Kuseler Weg 41
40229 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 – 2801180
Fax: +49 (0)211 – 21 98 66
Internet: www.oneworld-education.de
E-Mail: info@oneworld-education.de
PDF-Download:
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach §651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Stand: 05/2019

Schüleraustausch in Kalifornien

Auslandsaufenthalt in den USA

Lernen an der Westküste