§1 Abschluss des Reisevertrages
Bevor Sie sich zum High School Programm von OneWorld Education GmbH (OneWorld) anmelden, nehmen Sie bitte unser beigefügtes Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach §651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs, oder online auf unserer Webseite www.oneworld-education.de, zur Kenntnis.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das eingeheftete Formular „Kurzbewerbung“ aus unserer Broschüre „High School California/USA“. Diese Kurzbewerbung ist völlig unverbindlich. Nach Erhalt Ihrer Kurzbewerbung senden wir Ihnen umgehend die vollständigen Bewerbungs- und Anmeldeunterlagen zu. Die Anmeldeunterlagen basieren auf den hier beschriebenen Bedingungen. Erst mit dem Eingang der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen bei uns ist die Anmeldung für Sie verbindlich. Nach Erhalt und Prüfung Ihrer ausgefüllten Bewerbungs- und Vertragsunterlagen und dem eventuell notwendigen Auswahlgespräch teilen wir Ihnen schnellst möglich die Aufnahme in unser Programm in Textform per E-Mail oder schriftlich per Post mit. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme Ihrer verbindlichen Anmeldung durch OneWorld Education GmbH. Diese Annahme erfolgt seitens OneWorld Education GmbH durch Übersenden der Teilnahmebestätigung in Textform per E-Mail und/oder schriftlich per Briefpost.
§2 Leistungen und Preise
Als Anbieter von Gastschulaufenthalten ist OneWorld Education GmbH als Reiseveranstalter bei Mitwirkung des Gastschülers verpflichtet,
1. für eine nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterkunft, Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen und
2. die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland zu schaffen.
Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für den Preis gilt die Programmbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung der Broschüre „High School California/USA“ und der umfangreichen Bewerbungsunterlagen. Bei vereinbarten Sonderleistungen ergeben sich der verbindliche Endpreis und die Sonderleistungen aus unserer Rechnung.
§3 Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluß notwendig werdende, unerhebliche, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigende Änderungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind gestattet, sofern solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt und für den Teilnehmer zumutbar sind. Von derartigen Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit eine geänderte Leistung mangelhaft ist. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
§4 Zahlung, Fälligkeit
Mit Übersenden der Teilnahmebestätigung und Rechnung in Schriftform durch OneWorld erhalten Sie den Reisepreissicherungsschein nach § 651r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ihr High School Aufenthalt ist gegen Insolvenz abgesichert. Danach sind die Programmkosten in drei Teilbeträgen zu entrichten. Eine erste Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leisten Sie binnen sieben Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung in Verbindung mit unserer Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins gemäß § 651r BGB. Nach Erhalt der Gastfamilienanschrift und/oder des Visumantragsformulars leisten Sie binnen sieben Tagen eine weitere Anzahlung in Höhe von € 2.000,-. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen per Überweisung auf das Konto der OneWorld Education GmbH (Commerzbank Düsseldorf, IBAN: DE06 3004 0000 0592 0822 00, BIC: COBADEFFXXX). Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.
§5 Reiseausfallversicherung
Mit der Aufnahme in das Programm wird für den Teilnehmer eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651r BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Reisepreissicherungsschein garantiert Ihnen, in Verbindung mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall. Mit Übersenden der Teilnahmebestätigung und Rechnung in Schriftform durch OneWorld erhalten Sie diesen Sicherungsschein der Reiseausfallversicherung.
§6 Rücktritt des Teilnehmers
Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich oder in Textform erklärt werden und wird an dem Tag wirksam, an dem er bei OneWorld eingeht. Für den Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer kann OneWorld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ihren angemessenen Ersatzanspruch für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen gemäß § 651h BGB nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn – unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung – pauschal wie folgt prozentual geltend machen: Bei Rücktritt bis drei Monate vor Abreise 30% des Reisepreises, falls OneWorld die Mitteilung der Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular noch nicht an den Teilnehmer verschickt hat, 70% sofern die Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular bereits an den Teilnehmer verschickt wurde. Bei Rücktritt ab drei bis zwei Monate vor Reisebeginn 80%, und 90% bei Rücktritt innerhalb der letzten 2 Monate vor Reisebeginn. Bei Rücktritt am geplanten Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten OneWorld nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder nur in geringerem Umfang als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornokostenversicherung. Diese übernimmt die Stornokosten, sollten Sie aufgrund von Krankheit Ihre Reise nicht antreten können. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer gemäß § 651u Abs. 3 BGB kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn OneWorld den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise über Name und Anschrift der für den Gastschüler nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.